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FLEXKAPG – NEUE GESELLSCHAFTSFORM FÜR JUNGUNTERNEHMER UND FLEXIBLE BETEILIGUNGSMODELLE

06.09.2023

Österreichs Unternehmenswelt bekommt mit November 2023 eine neue Rechtsform: Die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)

Die neue FlexKapG bietet gänzlich neue Wege, Kapitalgeber einfacher in Ihre Finanzstruktur zu integrieren, Ihre Mitarbeiter durch Ausgabe von Unternehmenswertanteilen stärker an Ihr Unternehmen zu binden und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Mit der FlexKapG wird auch die Übertragung von klassischen Geschäftsanteilen so einfach wie nie zuvor.

Die Gründung ist wirtschaftlich erleichtert, da dafür – im Vergleich zu einer GmbH-Gründung – keine Notariatsaktspflicht besteht und das Mindeststammkapital EUR 10.000 beträgt.

Auch für Geschäftsentscheidungen bringt die FlexKapG Flexibilität! Schriftliche Gesellschafterbeschlüsse sind nun generell zulässig und die Stimmabgabe kann auch ohne eigenhändige Unterschrift (zB durch E-Mail) erfolgen.

Eine Umwandlung von GmbH oder AG in FlexKapG (und vice versa) ist möglich.

Das Gesetz befindet sich derzeit im Ministerialentwurf und sieht ein Inkrafttreten mit 01.11.2023 vor.

Starten Sie mit uns bereits Ihre Reise in eine flexible Unternehmenszukunft und lassen Sie sich beraten!

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung (Stand 06.09.2023).

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