Seit 1. Juli 2018 gilt das neue Erwachsenenschutzrecht. Das Sachwalterrecht wird mit dieser Reform völlig neu gestaltet!
Bisher mussten psychisch kranke und vergleichbar beeinträchtigte Personen im Wege einer Vorsorgevollmacht durch nächste Angehörige oder durch gerichtlich bestellte Sachwalter vertreten werden.
Das neue Erwachsenenschutzgesetz bietet hier gänzlich neue Wege. Alle Vertretungsformen müssen jedoch in das ÖZVV (Österr. Zentrales Vertretungsverzeichnis) eingetragen werden.
Gerne übernehmen wir auch die nunmehr notwendige Registrierung!
Lassen Sie sich von uns beraten!
NEU !!! ERWACHSENENSCHUTZRECHT!!! SACHWALTERSCHAFT!!!
01.07.2018