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Wenn es um Medizinrecht und Arzthaftung geht: GCP Gruber Calayan Partner, Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien

Das Arztrecht, ein sensibles Rechtsgebiet

Das Arztrecht kann Sie einerseits als Patient, andererseits als Arzt oder medizinische Einrichtung betreffen. Es regelt die Pflichten von Ärzten ebenso wie die Rechte des Patienten und ist eng mit Teilgebieten wie dem Patientenrecht und der Arzthaftung verwoben. Verstöße gegen die ärztliche Aufklärungspflicht und insbesondere Behandlungsfehler wie Diagnosefehler, fehlerhafte Medikamentenverordnungen oder Verstöße gegen das Patientenrecht sind die häufigsten Gründe für Arzthaftung. Ob als Arzt oder Patient – unsere Rechtsanwälte vertreten Sie mit viel Fingerspitzengefühl, Erfahrung und Expertise.

Unsere Tätigkeiten im Bereich Arzthaftung

Als Rechtsanwälte bieten wir sowohl Ärzten als auch Patienten rechtlichen Beistand. Wir arbeiten eng mit Versicherungen und medizinischen Sachverständigen zusammen, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen und ungerechtfertigte Klagen abzuwenden. Wir beraten und vertreten Patienten in allen Haftungsfällen, um Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Sehen Sie als Arzt sich mit einem Arzthaftungsfall konfrontiert, übernehmen wir mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Expertise Ihre Vertretung.

Lassen Sie uns Ihr verlässlicher Partner in Rechtsfragen sein. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Im Bereich Arzthaftung steht Ihnen GCP Gruber Calayan Partner als verlässlicher Partner und kompetente Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien zur Seite!